Die
Infrarot-Strahlung ist ein Teil des Sonnenlichtes
und kann bei Durchscheinen eines Prismas abge- teilt werden. Diese
Strahlung besitzt eine Energie. Anfang des 20-sten Jahrhunderts definierten
die Wissenschaftler Planck, Stefan, Boltzmann, Wien
und Kirchhoff die Aktivitäten des elektromagneti-
schen Spektrums und stellten
Gleichungen zur Beschreibung der Infrarot-Energie auf.
Dies ermöglicht es, die Energie
unter Einbeziehung von Emissionskurven
eines Schwarzkörpers zu
definieren. Objekte mit einer Temperatur oberhalb des
absoluten Nullpunkts strahlen Energie ab.
Die Energiemenge wächst proportional
zur vierten Potenz der Temperatur.
Dieses Konzept bildet die Grundlage
für die Infrarot-Temperaturmessung. Mit
dem Emissionsfaktor tritt eine
Variable in diese Gesetzmäßigkeit
ein. Der Emissionsfaktor ist ein
Maß für das Verhältnis der
Strahlungen, die ein Graukörper
und ein Schwarzkörper bei gleicher
Temperatur abgeben. Als Graukörper
wird ein Objekt bezeichnet, das bei
allen Wellenlängen den gleichen
Emissionsfaktor hat. Ein Nicht-Graukörper
ist ein Objekt, dessen Emissionsfaktor
sich mit der Wellenlänge ändert,
z. B. Aluminium. Weiterhin gilt, dass
der Emissionsfaktor gleich dem
Absorptionsfaktor ist.
Für
glänzende Oberflächen kann der Emissionsfaktor
am Infrarotthermometer manuell oder
automa- tisch eingestellt werden, um den
Messfehler zu korrigieren. In den meisten
Anwendungen ist dies sehr einfach
möglich. In den Fällen, wo der Emissionsfaktor
nicht konstant ist, kann das
Problem durch Messung auf zwei oder
mehreren Wellenlängen gelöst werden
Infrarotthermometer
werden in vielen Konfigurationen produziert, die sich
in Optik, Elektronik, Techno- logie, Größe
und Gehäuse unterscheiden. Allen
gemein ist jedoch die Signalverarbeitungskette, an
deren Anfang ein IR-Signal und an
deren Ende ein elektronisches Ausgangssignal
steht. Diese allge- meine Messkette
beginnt mit einem optischen System
aus Linsen und/oder Lichtwellenleitern,
Filtern und dem Detektor.
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