Eichfähige Waage bedeutet, dass diese Waage (bzw. die Waagen
- Serie) eine langwierige Bauartprüfung bzw. Bauartzulassung bei einer der Bundesanstalten
der EU wie z.B. der PTB (Physikalisch-Technische
Bundesanstalt) hinter sich hat.
Hierbei wird die eichfähige Waage auf die messtechnischen und gerätespezifischen Anforderungen der EU Eichgesetze überprüft (Richtlinie 90/384/EWG, geändert durch Richtlinie 93/68/EWG).
Nach einem positiven Abschluss dieser Zulassung erhält die eichfähige Waage (bzw. die Waagen
- Serie) ein EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) und eine
Nr. der Bauartzulassung die ab dann für jeden ersichtlich an der Waage
angebracht wird.
Dieses Zertifikat bestätigt den Eichbehörden inerhalb der EU, dass diese eichfähige Waage (bzw. die Waagen
- Serie) den EU Richtlinien entspricht und innerhalb der EU geeicht werden kann.
Erst dann kann eine eichfähige Waage durch eine Eichbehörde
geeicht werden. Geeichte Waagen werden vom Gesetzgeber dort vorgeschrieben, wo die Waagen im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden, wie z.B. die Marktwaage womit Sie anhand des Gewichtes den Preis der Ware ermitteln. So dient die Eichung dem Schutz des Verbrauchers und wird auch im Arbeits- und Umweltschutz sowie in
medizinischen Bereichen vorgeschrieben. Nicht Einhaltung der Eichpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000€ geahndet werden. (Ordnungswidrigkeit §19 EichG).
Eine eichfähige Waage muss Erstgeeicht das Werk verlassen,
um anschließend Nachgeeicht werden zu können. Wird eine
Waage ohne Ersteichung gekauft so ist eine Nacheichung
nicht mehr Möglich.
Also kann nur eine eichfähige und erstgeeichte Waage,
nachgeeicht werden.
Deshalb werden alle eichfähigen Waagen der PCE Instruments mit
der Ersteichung ausgeliefert.
Die Auswahl der eichfähigen bzw. geeichten Waagen finden
Sie hier:
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