Ein
Kalibrierlabor ist dazu da, die messtechnischen Eigenschaften eines Messgerätes,
z.B. einer Waage, zu bestimmen und durch ein Zertifikat
(=Kalibrierschein) zu bescheinigen. Was aber hat dies mit Ihrer Waage zu
tun ? Sie erinnern sich: Die Qualitätssicherung nach ISO 9000ff oder EN
45001 oder GLP schreibt vor, dass alle Messmittel periodisch überwacht
werden müssen. Ihre Waage ist wie die anderen Messgeräte ein Messmittel
in Ihrem Labor. Wird nun aber ein Messmittel dazu benu- tzt, die
Konformität von Produkten mit festgelegten Qualitätsanforderungen
festzustellen, so wird das Messmittel zum Prüfmittel. Prüfmittel
müssen nach ISO 9 001 Punkt 4.11 so beschaffen sein, dass sie in einer
bekannten Beziehung zu einem nationalen Normal stehen.
Ferner muss ihre Messunsicherheit bekannt sein. Diese Anforderungen an
Ihre Waage als Prüfmittel erfüllt das ISO-Zertifikat
(=Kalibrierschein). Wir können folgende Waagen zertifizieren:
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Analysenwaagen, Klasse I
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Präzisionswaagen, Klasse II
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Handels-/Industriewaagen und Grobwaagen, Klassen III und IV
Das
Ergebnis einer Kalibrierung wird in einem ISO-Zertifikat
(=Kalibrierschein) festgehalten und do- kumentiert. Normal bestätigt
und die Messunsicherheit für das geprüfte Gerät festgestellt.
Hier
ist dokumentiert: Der Kalibriergegenstand, die Normale,
Kalibrierverfahren, Umgebungsbedingun- gen, Ort der Kalibrierung,
Rückführbarkeit
Nach einem genau definierten
Wägeverfahren werden festgestellt: Wiederholbarkeit (=Reproduzierbar-
keit), Richtigkeit (=Linearität), Außenmittige Belastung,
Meßunsicherheit der Waage
Die
Messunsicherheit ist ein Maß für die Richtigkeit der Messergebnisse
– in unserem Fall einer Waage – denn physikalisch bedingt kann keine
Messung / Wägung mit absoluter Genauigkeit, also Fehler „Null",
durchgeführt werden. Die Messunsicherheit wird individuell für jede
Waage ermittelt und im Kalibrierschein angegeben. Sie ist im Gegensatz
zum Eichwert bei der amtlichen Eichung keine feste Größe sondern
hängt von der Güte der jeweiligen Waage selbst sowie von den
jeweiligen Um- gebungsbedingungen ab.
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