Das kleine Waagen- ABC. Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Begriffe
rund um das Thema Waagen näher bringen.
Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes einer Waage in den Masseeinheiten
Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist,
wird der konventionelle Wägewert angegeben.
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen der Betriebstemperatur.
Meist in der Anleitung angegeben. Siehe auch >> Temperaturänderungen
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer
Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der
Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.
Bauartzulassung von Waagen zur Eichung: Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch
Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung
unterzogen, die von einer Bundesanstalt ( meist ein metrologisches
Staats-Institut )
durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, als auch gerätespezifische Anforderungen.
Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (IEC-Type-approval certificate) dokumentiert.
Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und
Transportbehälter Nettogewicht, Taragewicht
Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC
an die Waagen. Die Einstellung der Schnittstellenparameter, wie der: Baudrate, Parität, Datenbits
erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung.
Dehnungsmessstreifen (DMS): Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das
Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil
einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. DMS-
Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren
Präzisionswaagen verwendet.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer
Behandlung, bsp. einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf denselben Waagen
und unter den selben Bedingungen durchgeführt.
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind meßtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die
eine Akkreditierung für eine bestimmte Meßgröße haben. Sie haben eine hohe meßtechnische
Kompetenz. Ein DKD-akkreditieres Labor hat das Recht, international anerkannte
Kalibrierzertifikate für diese Messgrösse / Waagen zu erstellen. Die
DKD - Zertifikate sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen
Union.
Dosieren / Sortierwägungen: Wägen mit einem Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden
individuell an den Waagen programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die
Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten,
unterstützt durch ein akustisches Signal. Über/ Unterdosierungen werden vermieden
bzw. zu leichte o. zu schwere Teile können sofort aussortiert werden. Grenzwerteingabe
in Gramm (g), Stück oder Prozent (%) möglich.
EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale
gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten für Waagen
Eckenlastprüfung Waagen: Testen einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer
Last neben der Wägeplattenmitte.
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Meßtechnisch nahezu identisch. Bei den eichfähigen
Waagen sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche
Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre, Präzisionswaagen Eichklasse II,
2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III, 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr
Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der
Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre
Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht
werden, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung
bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen
und pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei
Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Alle Waagen werden vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre
Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der
EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichung von Waagen mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen
zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar
bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waagentyp meist zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so
wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Siehe auch >> Auswaage
Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Meßprinzip arbeiten elektronische
Analysenwaagen und hochw. Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer
Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an
jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert
werden
Fallbeschleunigung: >> Erdanziehung
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die
zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind
lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der
Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen an Waagen
Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes
entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert
nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML
definiert.
Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von
hochauflösenden Waagen verwendet.
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter
Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen
Toleranzen regelt das Eichgesetz.
Filter (Anpassung an Umgebungsbedingung): Erschütterungen werden
gefiltert,
indem man die Zahl der waageninternen Meßzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, dass ein
Messwert zu
früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstell- bar. Siehe
auch Wägewert.
Halbmikrowaagen: Analysenwaagen mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3
Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit
einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich :
Ablesbarkeit d
Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = 300.000 Digits
Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem
Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen
und andere verstanden.
Interface: Datenschnittstelle / -Parameter
Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist
Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es
ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem.Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g),
Milligramm (mg) und Tonnen (t)
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in
Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff-.
ISO/GLPP- Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen
(Rohwerte) und Ausdrucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und
Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen
Drucker möglich.
Justieren: Exaktes Einstellen einer Meßgröße eines Meßgerätes
(z.B. Waagen) durch einen
fachmännischen Eingriff in das Meßsystem.
Justieren des Wägebereiches von Waagen: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das
Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung.
Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen
usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waagen) ohne
Eingriff ins Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes.
Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften
von Waagen oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.
Gegen Mehrpreis.
Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten
und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des
Wägebereiches.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von
Edelsteinen verwendet.
Kennlinie von Waagen Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung
mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich
Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der
Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der
Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, daß ein Erzeugnis den
EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem
CE-Kennzeichen.
Konventioneller Wägewert eines Gewichtsstückes: Wirkung eines Gewichtsstückes
auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedingungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³,
Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Siehe auch Luftauftrieb
Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen
der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen.
Er hat sich weltweit durchgesetzt
Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der
Flüssigkristallanzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen
ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die
eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist
selbstleuchtend
Linearität / Richtigkeit von Waagen: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des
Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d.
Qualitätsmerkmal
Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei
genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist. Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der
konventionelle Wägewert eingeführt worden.
Der Luftauftrieb muss allerdings bei der Masse eines Körpers, berücksichtigt
werden
Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die
Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf
andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb.
Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm"
Mehrbereichswaagen: Waagen mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich
beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder
Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit "d"
Meßunsicherheit von Waagen: Die Meßunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der
tatsächliche Meßwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%.Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt
und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen
Faktoren ab. Die Meßunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waagen.
Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere
im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. Siehe auch >> OIML
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild
vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g.
Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
Nacheichung: Periodische Nachprüfung von Waagen mit anschließender Kennzeichnung durch das
Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des
Transportbehälter >> Bruttogewicht , >> Taragewicht
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten
Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen
Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von den Waagen auf Tastendruck angezeigt.
Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI).
Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt.
Nichtselbsttätige Waagen: Waagen, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal
erforderlich ist.
OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die meßtechnischen
Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie).
Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit, auch kleinste Flüssigkeitsmengen
gewichts- dosiert abgeben zu können.
Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waagen mit Sollgewicht belasten -
Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird ge- speichert) - Waagen zeigen bei
Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur
Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g =
Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder
20% relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der
Waagengenauigkeit >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann
jederzeit, auch nachträglich, DKD-zertifiziert werden.
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert.
Meßmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen
auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu
dokumentieren.
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist
zuständig für das gesetzliche Meßwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das
Eichwesen.
Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird
meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei
einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur
Überwachung seiner Richtigkeit.
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen
(z.B. Waagen) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung,
beispielsweise nach einem Rezept >> Nettototal
RS-Schnittstelle: >> Datenschnittstelle.
Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel
(z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen.
Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp
Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein
Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard.
Selbsttätige Waagen: Waagen, bei welcher der Wägevorgang ohne Eingreifen vom
Bedienungspersonal abläuft.
Stand-by Waagen: werden bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet.
Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis.
Stillstandskontrolle: >> Filter
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist
10. Nun bilden die Waagen automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die
zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder
auf Null zurückzustellen. Kann bei elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden.
Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert.
Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g.
Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines
Behälters allgemein. Siehe auch >> Bruttogewicht , >> Nettogewicht
Teilung: Bei den digitalanzeigenden Waagen ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Bei
den mechanischen Waagen versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala,
bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem geeichte Waagen benutzt werden dürfen. Er ist auf
dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Meßfehler möglich.
Temperatureinfluß auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch
eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer
Temperaturänderung erneut zu >> justieren
Toleranz eines Meßgerätes: Jedes Meßgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz
Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.
Siehe auch >> Fehlergrenzen
Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display der Waagen, wenn Überlast oder Unterlast
eingetreten ist.
Validierung: Dokumentierter Nachweis, daß ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit
geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, daß eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der >> Fehlergrenzen von Waagen bei der
Ersteichung (Ersteich- fehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch
von Waagen nach Plus und Minus.
Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waagen. Die Waagen sind bis zum angegebenen Gewichtswert
als obere Grenze belastbar.
Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei
aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf
Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch
bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waagen nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch
Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt
abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei
Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.
Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit
Zertifikat: >> Kalibrierschein
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein
Betrieb den Nachweis erbringt, daß er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems
nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat.
Er erhält nach erfolgreichem Abschluß mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts-
Managements-Systems DIN EN ISO 9001.
Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein DKD-Kalibrierzertifikat,
welches die meßtechnischen Eigenschaften eines Meßgerätes (z. B. einer Waage oder eines Gewichtsstückes) bescheinigt.
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung,
da hiermit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.
Zulassung von Waagen: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen.
Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist.
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