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Apothekerwaagen Eichklasse M I |
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geeichte Apothekerwaage
PCE-ABI 220
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Antivibrationstisch PCE-AVT 1
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Nach der EU-Richtlinie 90 / 384 / EWG müssen Waagen amtlich geeicht
sein, wenn sie wie folgt verwendet werden: |
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Informationen zu eichfähigen und geeichten Apothekerwaagen |
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Mit den Apothekerwaagen können die Mitarbeiter einer Apotheke einfach und genau Arzneimittel herstellen, der Apotheker kann eine schnelle Nullstellung durchführen, jedes Mal wenn er einen neuen Rezepturbestandteil zuwiegt. Die Apothekerwaagen erlauben es, die korrekte Menge von jedem Rezepturbestandteil zuzugeben. Vor allem die Rezeptur ermöglicht die Apotheker eine Zusammenarbeit mit den Ärzten, um Alternativewege für Schwierigkeiten im medizinischen Bereich zu finden und an zu wenden. Außerdem sind diese Apothekerwaagen ideal in den Bereichen, wie in der Produktion (Kunststoff, Lebensmittel, Chemieindustrie ...) einsetzbar. Sollten Sie die Apothekerwaagen zum Herstellen von Rezepturen in der Apotheke einsetzen, müssen diese Waagen geeicht sein. Die Eichung erfolgt durch das Eichamt, entweder wir lassen dieses in Ihrem Auftrag durchführen und Sie erhalten die entsprechenden Apothekerwaagen direkt geeicht oder Sie lassen die Eichung selber von Ihrem örtlichen Eichamt durchführen. Apothekerwaagen nach Handelsklasse M II können nur vor Ort geeicht werden. Häufig werden die Apothekerwaagen auch in Ausbildung, Forschung und Entwicklung eingesetzt. |
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Wenn Sie sich den entsprechenden Auszug der Apothekerwaagen aus unserem
Print-Katalog |
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