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Waagen
Waagen in vielen Variationen: Industrie - Waagen,
Labor - Waagen, Papier - Waagen, Kran - Waagen, Tisch - Waagen uvm. Alle diese Waagen haben Leistungs- und Ausstattungsmerkmale, welche für eine
schnelle und zuverlässige Bearbeitung der Wägeaufgaben
benötigt werden (die Garantie beträgt 2...3 Jahre, in Abhängigkeit
des jeweiligen Waagen-Typs). Viele Waagen bieten z.B. Datenübertragung
und Auswertung am PC,
Stückzählfunktion, Zudosierfunktion. Die Waagen sind bei Auslieferung
justiert und können auf Wunsch zusätzlich mit einem ISO-Zertifikat
ausgestattet werden. Darüber hinaus können wir
eichfähige Modelle gern für Sie eichen lassen. Sollten Sie in der Auswahl nicht die passenden
Waagen für Ihre Aufgabenstellung finden, so nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 02903 - 976 990 an.
Um in aller Ruhe die Vielzahl der
unterschiedlichen Waagen anzusehen und auch vergleichen zu können. Folgend sehen Sie zunächst
die Produkteinteilung in der Schnellübersicht
mit Links zu den entsprechenden Waagen.
Darauf folgend sind die einzelnen Waagen-Gruppen bebildert
dargestellt (eine kleine Hilfe,
wenn Sie noch keine klare Vorstellung
über die gesuchten Waagen
haben). Über die Links gelangen Sie dann ebenso zu den
einzelnen Waagen. Zudem finden Sie weitere
Informationen zum Thema unter dem Punkt "Weitere
Informationen und Links". Wenn Sie sich die
Produktinformationen der Waagen gern in einer übersichtlichen
Katalog - Form ansehen möchten, können Sie hier unseren aktuellen Blätterkatalog
durchblättern. Dieser Gesamt-Katalog beinhaltet
ebenfalls den Bereich der Messtechnik.
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Unsere Waagen erfüllen wesentlich (je
nach Modell) alle Kriterien modernster Wägetechnik und bestechen
neben der im Lieferumfang befindlichen Ausstattung durch ein
umfangreiches Zubehör-Programm. Hier folgt einige Top-Auswahl:
Software-Kit
Drucker
Dichte-Satz
Prüfgewichte |
Eine Eichung
der
Waagen (natürlich nur bei eichfähigen Modellen) kann je nach Klasse
direkt von uns (Kl.
I und Kl. III) oder nur von Ihrem örtlichen Eichamt (Kl. II)
durchgeführt werden. Nach einer solchen amtlichen Eichung dürfen die
Waagen nicht folgend mit einem externen Kalibriergewicht kalibriert
werden. Eine Ersteichung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, danach
müssen die Waagen jährlich nachgeeicht werden. Für Betriebe, welche
die Waagen in den betriebsinternen Prüfmittel-Pool aufnehmen wollen
oder zur jährlichen Rekalibrierung empfiehlt sich eine
ISO-Kalibrierung. Die Zertifizierung nach ISO beinhaltet eine
Kalibrierung inklusive Prüfschein mit den Werten. Der Name Ihrer
Firma bzw. die Kontaktdaten des Auftraggebers werden ebenfalls auf
dem Bericht eingetragen. |
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Bebilderte
Waagen-Gruppen
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Waagen - Alphabet / Weitere Informationen
und Links
Neben
dem vielfältigen Angebot an Waagen und der fachlichen Beratung durch
unsere Ingenieure und Techniker bieten wir Ihnen nachstehend eine
alphabetische Auflistung aller relevanten Begrifflichkeiten zum Thema
Waagen an, um sich vor einem Waagen - Kauf evtl. entsprechend Ihrer
Aufgabenstellung entsprechend informieren zu können:
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A
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Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes
mittels Waagen
in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder
Tonnen (t).
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen
der Betriebstemperatur.
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge
einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen,
so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der
Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.
Aussermittige
Belastung von Waagen (DKD Punkt5.4).
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B
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Bauartzulassung von Waagen zur Eichung: Die Eichfähigkeit der Waagen
wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die
Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer
Bundesanstalt ( meist ein metrologisches Staats-Institut ) durchgeführt
wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, als auch gerätespezifische
Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat
dokumentiert.
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich
Verpackung oder/ und Transportbehälter.
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D
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Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum direkten
Anschluss von Drucker oder PC an die Waagen. Die Einstellung der
Schnittstellenparameter, wie der: Baudrate, Parität, Datenbits
erfolgt über die Waagen - Tastatur nach
der Bedienungsanleitung. Bsp.:
Präzise Waagen.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes
mittels Waagen vor und nach einer Behandlung, bsp. einer Trocknung. Die beiden Wägungen
werden auf denselben Waagen und unter den selben Bedin- gungen
durchgeführt.
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind meßtechnische Laboratorien
zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße
haben. Ein
DKD-akkreditieres Labor hat das Recht, international anerkannte
Kalibrierzertifikate für diese Messgrösse / Waagen zu erstellen. Die
DKD - Zertifikate sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union (weitere
Informationen zur (DKD-Kalibrierung
von Waagen).
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E
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EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw.
EAL).
Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von
DKD-Zertifikaten für Waagen / Link
zur EA.
Eckenlastprüfung Waagen: Testen von Waagen durch exzentrisches
Aufstellen einer Last neben der Plattenmitte.
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu
identisch. Bei den eichfähigen Waagen sind einige Details gesetzlich
vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche
Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre,
Präzisionswaagen Eichklasse II, 2 Jahre Industriewaagen
Eichklasse III, 2 Jahre
Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen
geeicht werden, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung
bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in
Apotheken, sowie bei
Analysen im medizinischen/ pharmazeutischen
Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und
Strafen. Ferner bei Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Wenn Sie mehr Informationen zur Eichung von Waagen haben oder nicht
wissen, ob Sie tatsächl. eichfähige Waagen benötigen, so können
Sie sich an Ihr landesspezifische Eichbehörde
für Waagen wenden.
Alle Waagen werden vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke
versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen
Eich-Toleranz bestätigt. Sehen Sie sich dazu auch bitte die Eichordnung
für Waagen
(lt. PTB) an.
Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Typ der Waagen meist
zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung
an Waagen.
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer
Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten
Gewichtswert eingewogen.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische
Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen
Waagen standortabhängig >> justiert werden.
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F
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Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter
Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte
Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig,
Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei
der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen an Waagen.
Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze
eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten,
zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die
Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft
und in der OIML definiert.
Feingewichte: Gewiche der OIML- Fehlergrenzklasse
F1
werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
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H
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Höchstlast und Genauigkeit:
Die Erscheinungsform von Waagen ist außerordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander können
Waagen nach Bau- und Funktionsweise sowie nach Anwendungszweck charakterisiert werden. Ferner
unterscheiden sich Waagen nach ihren Eigenschaften wie Genauigkeit oder Höchstlast.
Mikro - Waagen
erreichen eine Auflösung von 0,001 mg bei einer Höchstlast von etwa 5 Gramm, und manche
Fahrzeug - Waagen sind für eine Höchstlast von mehr als 100 Tonnen bei einer Auflösung von bis
zu 3000 Teilen ausgelegt.
Halbmikro - Waagen: Analysenwaagen mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Gewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist
Analysen-Waagen
und
Präzisions-Waagen mit einer Auflösung von > 100.000
Digits.
Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit d.
Sehen Sie sich zu diesem Thema bitte auch die Einteilung in Waagen
- Genauigkeitsklassen
an.
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I
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Industrielle Waagen: Dieser Begriff ist weit gespannt. Hierunter
werden unter anderem
Tischwaage,
Plattformwaage, Kontrollwaagen,
Hängewaage
(Kranwaage), Behälterwaagen,
Paketwaage und andere verstanden.
Interface: Parameter
mit der die Waagen zur Übertragung der Daten mit einem Computer verbunden werden können.
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur
Qualitäts-Sicherung in Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO
9000ff-.
ISO/GLPP- Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden
Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) und Ausdrucke der korrekten
Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der
Waagen
-Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker
möglich.
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J
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Justieren des Wägebereiches von Waagen: Entweder mit dem Prüfgewicht
extern über das Justierprogramm (CAL), o. mit der internen
Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig ist dies bei Temperaturänderungen,
veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche
Routinekontrolle empfehlenswert.
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K
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Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit einer Messgröße
eines Messgerätes (z.B. Waagen) ohne Eingriff ins Meßsystem. Beispiel: Prüfen von
Waagen durch Auflegen eines Prüfgewichtes (Kalibrierlabor
für Waagen). Beispielhaft sehen Sie hier eine Präzisionswaage mit interner und externer Kalibriermöglichkeit.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat:
Dokumentiert die
messtechnischen Eigenschaften von Waagen oder eines Gewichtes, sowie
die Rückführbarkeit auf das nationale Normal (so sieht ein Waagen
- Kalibrierschein aus).
Kapazitiv arbeitende Zellen an Waagen:
Bei Waagen mit kapazitiven Kraftaufnehmern macht man sich das Prinzip
zunutze, dass zwei gegenüberliegende Metallplatten einen
elektrischen Kondensator bilden. Verändert man, in unserem Fall durch
Gewichtsveränderung, diesen Plattenabstand, so verändern sich auch
die elektrischen Eigenschaften. Ein Mikroprozessor ermittelt daraus in
kurzen Zeitabständen den jeweiligen Gewichtswert. Dieses Messprinzip
kommt in elektronischen Waagen zum Einsatz.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g. Es wird bei der
Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet (so z.B. bei den
sogenannten
Karat - Waagen oder
Gold - Waagen).
Kennlinie von Waagen: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer
Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast.
Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die
Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen
Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung
dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert,
dass
ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen
immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Mehr Info: Konformitätserklärung
für Waagen.
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L
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Laborwaagen: Hierunter versteht man Waagen
zur Analyse und Präzisionswaagen.
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale
Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristallanzeige wird die Leitfähigkeit von Flüssigkristallen
genutzt.
Die LCD-Anzeige an Waagen ist nicht selbstleuchtend.
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale
Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw.
Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige der Waagen ist selbstleuchtend
Linearität / Richtigkeit von Waagen: Größte Abweichung der
Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über
den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal.
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M
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Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie
ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer
Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Sehen Sie sich hierzu bitte auch die
PTB-Quelle: Massennormale
in Bezug auf Waagen
an.
Mehrbereichswaagen: Waagen mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen.
Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet
bei der Höchstlast der Waagen. Jeder Wägebereich hat eine eigene
Ablesbarkeit "d".
Meßunsicherheit von Waagen: Die Meßunsicherheit kennzeichnet den
Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die
Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im
DKD mindestens 95%. Sie wird
individuell für die Waagen nach einem genau festgelegten Prüfverfahren
ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von
verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit
steigt mit zunehmender Belastung der Waagen.
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen
Wägebereiches. Sie
ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waagen ist auch
unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikro - Waagen: Waagen mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g
und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
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N
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Nacheichung: Periodische Nachprüfung von Waagen mit anschließender
Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für
Waagen.
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung
und / oder des Transportbehälter.
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim
Rezeptieren in
einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die
Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht)
und wird von den Waagen auf Tastendruck angezeigt.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen
Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1
kg um 1m/sec² beschleunigt (Waagen als Kraftmesser für hängende
Lasten: Bsp.:
Kranwaage)
Nichtselbsttätige Waagen: Waagen, zu deren Betätigung ein Eingriff
vom Bedienungspersonal erforderlich ist.
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O
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OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt
die meßtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie).
Link zur OIML.
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P
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Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waagen mit
Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste
(Sollgewicht wird gespeichert) - Waagen zeigen bei Folgewägungen
ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren
Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen
und Industrie - Waagen verwendet.
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der
Trocknung 50g = Anzeige der Waagen 100%. Nach der Trocknung 40g = Anzeige
der Waagen 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung
oder Überprüfung der Genauigkeit der Waagen >> Justieren des Wägebereiches
Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich,
DKD-zertifiziert werden.
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waagen
eingebaut und motorgetrieben.
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese
Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Meßwesen OIML in
Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
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R
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Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung
gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnitts- bildung mehrerer Teile
gewonnen >> Referenzstückzahl
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives
>> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist
zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels (z.B.
Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Reparatur
von Waagen
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei
Wiederholungsmessungen (z.B. Waagen) unter denselben Bedingungen.
Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu
einer Mischung. Waagen zum Rezeptieren werden auch als Dosierwaagen
bezeichnet.
RS-Schnittstelle: >>
Datenschnittstelle zur Übertragung der Wägedaten von den Waagen zum
PC
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S
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Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und
Spritzwasser in die Gehäuse der Waagen ein. IP 54 ist bei höherwertigen
Waagen Standard (Tabelle
der Schutzarten für Waagen).
Selbsttätige Waagen: Bei selbsttätigen Waagen läuft die Wägung automatisch ab und wird immer wieder neu
eingeleitet. Selbsttätige Waagen leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Automatisierung industrieller
Produktion. Es handelt sich meist um komplexe Systeme, oft um Unikate.
Stand-by der Waagen: werden bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet.
Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig.
Waagen, die bedient werden müssen
Nichtselbsttätige Waagen sind jedem aus dem Heimgebrauch vertraut. In ihrer Funktionsweise
sind diese Waagen auf Bedienpersonal angewiesen. Zur Grobeinteilung der Genauigkeit
von nichtselbsttätigen Waagen haben sich in Europa die Genauigkeitsklassen I (Feinwagen) bis IIII
(Grobwaagen) durchgesetzt.
Sensortypen von Waagen:
Blattfeder/Schraubenfeder, DMS-Sensoren, Piezoelektrik, Magnetische
Kraftkompensation, Magnetoelastisches Verfahren, Kapazitive
Wegmessung, Schwingsaite. Bei unseren Waagen werden fast ausschließlich
DMS-Sensoren eingesetzt.
Stillstandskontrolle: >> Filter
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die
Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bilden die Waagen automatisch das
Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden
gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die
Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
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T
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Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte
stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei
elektronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist
subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara
verkleinert.
Teilung: Bei den digitalanzeigenden Waagen ist sie mit der >>
Ablesbarkeit d identisch. Bei den mechan. Waagen versteht man
hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus
Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen
wird.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem geeichte Waagen benutzt werden
dürfen. Er ist auf dem Kennzeichnungsschild angegeben. Bei Über-
oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.
Toleranz eines Messgerätes: Jedes Meßgerät hat eine physikalisch
bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige
Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.
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U
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Überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display der Waagen, wenn Überlast
oder Unterlast eingetreten ist.
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V
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Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren
mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der
Fehlergrenzen von Waagen bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen).
Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch von Waagen nach
Plus und Minus.
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W
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Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waagen. Die
Waagen sind bis zum
angegebenen Gewichtswert belastbar.
Wägetisch: Waagen zur Analyse und hochauflösende Waagen müssen
erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive
Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen
Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei
Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waagen nach Abklingen des Einschwingvorgangs.
Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg )
angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder
ausgedruckt werden.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte
der Waagen gegen störende Luftbewegungen zu schützen. Bei sehr präzisen Waagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg
notwendig. Immer vorhanden bei Analysen - Waagen.
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Z
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Ziffernschritt:
>> Ablesbarkeit
Zulassung von Waagen: Diese wird von einer Bundesanstalt z.
B. PTB ausgesprochen. Waagen können nur geeicht werden, wenn eine
Bauart-Zulassung vorhanden ist. Mit einer europäischen
Richtlinie über die Zulassung von Waagen nahm der europäische
Binnenmarkt auf dem Gebiet des gesetzlichen Messwesens Gestalt an.
Die Richtlinie für nicht selbsttätige Waagen trat am 1.
Januar 1993 in Kraft und löste die nationalen Bestimmungen über
Zulassung und Ei- chung ab. Sind Waagen einmal (als Bauart)
zugelassen, dann gibt es für die einzelnen Exemplare zwei mögliche
Wege, die beide letztlich dazu führen, dass sie im Supermarkt oder
anderswo eingesetzt werden dürfen: Entweder werden die Waagen von
einer Eichbehörde geeicht oder der Hersteller erklärt selbst, dass
das Gerät mit der EG-Baumusterzulassung übereinstimmt.
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Weitere Quelle: Waagen
bei der PTB.
Datenschutzerklärung
Beim
anschliessenden Video betrachten Sie wie die Entwicklung, die Innovation
und die technische Betreuung die wichtigsten Dienstleistungen für unsere
Kunden sind. Sollte keines der Meßgeräte Ihr Messproblem lösen, so rufen
Sie uns bitte an: . Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Die PCE Instruments hat einige ihrer Messgeräte in der
Antarktik (Südpol) getestet. Das Ziel war, uns zu vergewissern, dass
unsere Messgeräte Extremtemperaturen standhalten. Ähnlichen
Extrembedingungen wird die PCE bei einer der nächsten Expeditionen auch
einige Waagen aussetzen: Taschen-Waagen und Labor-Waagen. So kann später
abgeleitet werden, ob diese Produkte auch z.B. in Kühlhäusern über einen
langen Zeitraum eingesetzt werden können.
Wenn Sie sich den entsprechenden Auszüge des Waagen - Gebietes aus
unserem Print-Katalog ansehen oder ausdrucken möchten, dann klicken
Sie auf das PDF-Zeichen (der Katalog gliedert sich in überlappende
Sektionen):
Industrie-Waagen
Labor-Waagen
Kran-Waagen
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