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Gaswarnanlagen
Profi - Gaswarnanlagen für den täglichen Einsatz im Betrieb sehen
Sie auf dieser Seite. Diese Gaswarnanlagen folgen
den aktuell gültigen
Vorgaben und Richtlinien im EX-Bereich (ausser MF420 und
CellarSafe) und werden vorwiegend zur Detektion und Messung von Methan,
Schwefelwasserstoff,
Kohlenmonoxid und Sauerstoff verwendet (50 andere Gase sind möglich).
Ebenso verfügen die Anlagen, je nach Modell, über RS-232-Ausgang,
Analogausgang oder Relaisausgang. Die Gaswarnanlagen mit den jeweils
adaptierten Sensoren werden bei Erstlieferung immer kalibriert
(inkl. einem Kalibrierschein) ausgesendet. Eine Rekalibrierung kann
durch unsere örtlichen Service-Partner erfolgen oder Sie senden die
Sensoren zur Kalibrierung zu uns oder einem zertifizierten Prüflabor
ein. Bei Fragen bezüglich der Gaswarnanlagen wenden Sie sich bitte an unsere
Techniker und Ingenieure: Dazu nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Diese beraten Sie zu diesen Geräten und
natürlich auch zu allen anderen Produkten unseres Herstellungs- und
Lieferprogramms (Messtechnik/Wägetechnik).
Wir haben
Gaswarnanlagen von folgenden Herstellern in unserem Warensortiment:
Technische Datenblätter und weitere Informationen bezügl. unserer Gaswarnanlagen sehen Sie, wenn
Sie einem der Links folgen:
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Gaswarnanlagen
PCE-AC 3000
(CO2-Gaswarnanlage mit Schaltrelais zur Ansteuerung von Lüftungsanlagen)
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- Gaswarnanlagen
RLA100
(zur Detektion von Kohlendioxid, 2 einstellbare
Alarmschwellen, eingebauter Alarmgeber, 4-stellige Anzeige)
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- CO2
- Gaswarnanlagen AQ 940s
(Gas Monitor für verschiedene Gase, analoge und digitale
Ausgänge, LED Display erhältlich)
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- Gaswarnanlagen
Gasmaster
(mit ATEX-Zulassung)
(für 1 ... 4 Gase / Gassensoren für nahezu alle Gasarten
adaptierbar / RS-232, Relais ...)
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Viele unserer Gaswarnanlagen /
Gassensoren sind
nach ATEX zugelassen. Was bedeutet das?
Die
ATEX-Produktrichtlinie (auch inoffiziell als "ATEX 95" bezeichnet,
wegen des relevanten Art. 95 des EG Vertrages über den freien
Warenverkehr) des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für
Gasmessgeräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen legt die Regeln für das
Inverkehrbringen von Produkten fest, die in diesen Bereichen
eingesetzt werden. Mit dieser Richtlinie wurden erstmalig auch die
nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So können z. B. drehende
Kupplungen durch unzulässige hohe Erwärmung zu Zündgefahren führen.
Zweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in
explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten. Die Richtlinie enthält in
Anhang II die grundlegenden Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen, die vom Hersteller zu beachten sind und
dann durch ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren
nachzuweisen ist. |
Wenn Sie sich den
entsprechenden Auszug des Gaswarnanlagen - Gebietes aus unserem Print-Katalog
ansehen oder ausdrucken möchten, dann klicken Sie auf das PDF-Zeichen:
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